Kennen Sie ihren Rezepttypen?
Damit Sie zeitnah einen Termin bekommen können und rechtlich auf der sicheren Seite sind, müssen Sie sich über ihren Rezepttyp im Klaren sein.
Unsere Patienten kommen meist mit folgenden Rezepttypen in die Praxis:
Die Heilmittelverordnung für die kassenärztliche Behandlung (Heilmittelverordnung 13) muss innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellung begonnen werden. Eine Ausnahme gilt, wenn dringender Behandlungsbedarf angekreuzt ist.
Auch hier gilt ein Behandlungsbeginn von spätestens 28 Tagen nach Ausstellungsdatum. Ausnahme: dringlicher Behandlungsbedarf ist angekreuzt.
Wir nehmen diese grundsätzlich gerne entgegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Ihre Adresse organisatorisch zu unseren bereits geplanten Routen passen muss, damit wir Sie erreichen können.
Rezepte der Berufsgenossenschaften (BG) werden häufig nach akuten Komplikationen ausgestellt und müssen daher spätestens 14 Tage nach Ausstellungsdatum begonnen werden, Ausnahme: dringlicher Behandlungsbedarf ist angekreuzt.
Bitte prüfen Sie, ob der Arzt bereits ein konkretes Datum als „Behandlungsbeginn“ eingetragen hat, da dieses unbedingt eingehalten werden muss.
Privatrezepte legen keine festen Vorgaben für Behandlungsbeginn und -frequenz fest. Stattdessen entscheiden Patient und Therapeut gemeinsam über ein sinnvolles Vorgehen.
Das Entlassmanagement – Rezept wird dem Patienten noch im Krankenhaus ausgestellt, um eine nahtlose Weiterbehandlung zu gewährleisten. Da die Gültigkeit dieses Rezepts jedoch nur 12 Tage beträgt, sollten Sie unbedingt zeitnah Termine vereinbaren.
In unserer Branche herrscht derzeit ein akuter Fachkräftemangel. Daher bitten wir Sie, sich so früh wie möglich an uns zu wenden, damit wir Sie zeitnah einplanen können. Vielen Dank!
Rezeptgebühr
Bitte beachten Sie, dass Sie zu Beginn der Behandlung einmalig pro Rezept eine Rezeptgebühr bezahlen müssen, da die Krankenkassen nicht die gesamten Kosten übernehmen. Die Rezeptgebühr setzt sich aus 10,00 € zzgl. 10 % des Rezeptwertes zusammen. Bitte begleichen Sie diese innerhalb der ersten Behandlungstermin. Falls Sie eine Befreiungsausweis besitzen, bringen Sie diese bitte mit.